Bei Ihnen war ein Einbrecher
- was müssen Sie jetzt tun?
Einbrüche sind für die beteiligten Personen immer eine unangenehme Angelegenheit. Opfer von Einbrüchen beklagen häufig nicht nur den Verlust an materiellen Werten. Fast immer treten Stresssymptome und psychische Probleme auf.
Was Sie unverzüglich unternehmen sollten, wenn bei Ihnen eingebrochen wurde, entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht.
1. Wenn jemand versucht, in Ihr Heim einzudringen oder dies bereits geschehen ist, informieren Sie unverzüglich die Polizei über den Notruf 110. Die Beamten werden schnellstmöglich bei Ihnen sein. |
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2. Bitte verändern Sie auf keinen Fall den Tatort bis die Polizei eintrifft. Berühren Sie auch keine Gegenstände oder Türen und Fenster, um mögliche Fingerabdrücke und Spuren der Diebe nicht unbrauchbar zu machen. |
3. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gestohlenen Gegenstände. Notieren Sie auch Beschädigungen, die aufgrund des Einbruchs entstanden sind. Dabei kann Ihnen ihre Versicherungsgesellschaft behilflich sein. |
4. Treten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung und teilen den entstandenen Schaden mit. Die Polizei übergibt ihnen dafür eine Schadenfallnummer, die sie der Versicherungsgesellschaft mitteilen müssen. Die Wertsachenliste bietet Ihnen Hilfe beim Nachweis der gestohlenen Werte. |
5. Setzen Sie sich schnellstens mit ihrer Bank oder der Kreditkartengesellschaft in Verbindung, sollten Ihnen Kreditkarten, Schecks oder ähnliche Dinge gestohlen worden sein. Sie werden die Karten umgehend für Sie sperren. |
6. Informieren Sie beim Verlust wichtiger Dokumente wie Personalausweisen und Reisepässen die zuständigen Behörden. Langfinger können diese dann nicht ungehindert einsetzen. |
7. Zögern Sie nicht, unverzüglich die notwendigen Reparaturen an ihrem Haus oder der Wohnung zu veranlassen. Recherchen zeigen, dass bereits aufgebrochene Objekte wiederholt Einbrüchen ausgesetzt sind, wenn Anzeichen auf kürzliche Einbruchdiebstähle vorhanden sind. zurück |